Die Klimaliste begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Umsetzungs- und Maßnahmenlücke im Klimaschutzgesetz von 2023 Beschwerde gegen die Bundesregierung eingelegt.
Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens mit dem völkerrechtlich bindenden Ziel, die Erderhitzung auf 1,5 Grad bzw. weit unter 2 Grad zu begrenzen, ist eine ambitionierte Klimaschutzpolitik notwendig. Der Bundesvorsitzende der Klimaliste Cyrus Mobasheri fordert die Bundesregierung auf, der Begrenzung der Erderhitzung oberste Priorität einzuräumen.
Mit Verweis auf die Berechungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen erklärt Mobasheri: „Deutschland und die Europäische Union sollten sich klar zu ihrer Klimaverantwortung bekennen und Klimagerechtigkeit anstreben. Dies kann nur durch sofortiges Umsteuern, einer Erhöhung der Klimafinanzierung und eine Priorisierung der Politik erreicht werden.“
Laut den Berechungen des Sachverständigenrates für Umweltfagen hat Deutschland sein CO2-Budget für die globale 1,5 Grad-Grenze entgültig aufgebraucht. Selbst für eine 1,75 Grad Grenze sind deutlich mehr politische Maßnahmen notwendig, um auf einen Pfad zu kommen, der mit einem gerechten CO2-Budget vereinbar ist.