Die CDU hat am Mittwoch mit der AfD und der FDP zusammen einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag beschlossen, der fünf Forderungen aufstellt, und zumindest in einem Punkt nicht verfassungskonform und umsetzungsfähig ist. Dies betrifft insbesondere Punkt 2 des Antrags:
„Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise: Es gilt ein faktisches Einreiseverbot für Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. Diese werden konsequent an der Grenze zurückgewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht. In unseren europäischen Nachbarstaaten sind sie bereits sicher vor Verfolgung, einer Einreise nach Deutschland bedarf es somit nicht.“1
Nicht bedacht wurde unter anderem die Möglichkeit, aus Nicht-EU-Ländern, wie zum Beispiel dem Iran, direkt mit dem Flugzeug nach Deutschland ohne gültige Einreisedokumente einzureisen. Insbesondere bei politischer Verfolgung ist freies Bewegen im Heimatland und das Einholen eines gültigen Einreisedokumentes kaum möglich. Menschen in potentiell lebensgefährlichen Lagen müssten in Deutschland ohne tatsächliche Prüfung nach einer gerechtfertigten Fluchtursache wieder ins Flugzeug zurück steigen. Dieser Fehler hätte bei ausreichender Beratung mit anderen demokratischen Parteien auffallen können. In allen anderen Punkten ist der Antrag zumindest menschenverachtend. Das wird deutlich, wenn Geflüchtete als von Diktatoren gesendete Waffe angesehen werden:
„Bis heute instrumentalisiert der russische Diktator Wladimir Putin Migration als hybride Waffe, indem er jeden Monat hunderte Menschen über die belarussische Grenze nach Europa sendet.“2
Die Argumentation, die Verantwortung über die Zustimmung der AfD liege nicht bei einem selbst, ist ebenfalls hinfällig. Es handelt sich um einen Antrag, der in seiner menschenverachtenden Form nur von ebendieser AfD zu erwarten ist. Die CDU hebt darin zwar ihre Ablehnung gegenüber der AfD hervor:
„Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen.“3 „Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.“4
Diese Ablehnung bedeutet jedoch nichts, wenn im Anschluss der Antrag mit der AfD als Partner beschlossen wird. Mit diesem Antrag wird der AfD die nächste Gelegenheit gegeben, weiter Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in den Umlauf zu bringen. Die CDU ist sich dessen bewusst und nimmt diese Gefahr in Kauf. Wer solch menschenverachtende Anträge stellt, für den ist die AfD kein politischer Gegner, sondern bestenfalls ein Konkurrent um die selbe Wählergruppe. In fortlaufenden Punkten des Antrags führt die CDU ihre menschenverachtende Haltung weiter aus. Menschen ohne begangene Straftaten sollen drastisch verschärften Maßnahmen unterliegen:
„Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freien Fuß sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden. Die Anzahl an entsprechenden Haftplätzen in den Ländern muss dafür signifikant erhöht werden. Der Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen. Die Zahl der Abschiebungen muss deutlich erhöht werden. Abschiebungen müssen täglich stattfinden. Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien werden regelmäßig durchgeführt.“5
Anders formuliert: Die CDU drängt Menschen zur Ausreise und will ihnen die Ausreise gleichzeitig durch Inhaftierung erschweren, da sie davon ausgeht, dass betroffene Personen nicht freiwillig ausreisen. Insbesondere syrische Kriegsflüchtlinge waren jedoch noch bis vor kurzen rechtmäßig im Land. Dieser Punkt des Antrages kommt einer Vorverurteilung gleich. Weiter ist es fraglich, inwiefern ein Fluchtland tatsächlich wieder sicher ist. Selbst wenn innere Sicherheit gegeben ist, wäre es aus wirtschaftlicher Sicht fahrlässig, betroffene Personen umgehend zu inhaftieren. Ein krisenbetroffenes Fluchtland benötigt Aufbauarbeit. Die Frage ist, welches ist die letzte prägende Erfahrung, mit der die Menschen zurück gehen, um das Land wieder aufzubauen? Unter anderem davon wird zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit abhängen. Ebenfalls fraglich ist, ob eine massive Kapazitätserhöhung für Gefängnisse und Bundesausreisezentren in Summe nicht mehr kostet, als eine menschenwürdige Beherbergung und psychologische Betreuung von Geflüchteten zur Prävention von Gewalttaten:
„Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder: Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann. Aus diesem Arrest ist die freiwillige Ausreise ins Herkunftsland jederzeit möglich. Nicht mehr möglich darf hingegen eine Rückkehr nach Deutschland sein.“6
Die Bewilligung zur freiwilligen Ausreise von Straftätern scheint absurd. Droht weder im Herkunftsland (z.B. in terroristischen Regimes), noch im Aufenthaltsland Strafverfolgung, ist eine Abnahme von Straftaten nicht zu erwarten.
Kurz zusammengefasst: Auf der einen Seite beinhaltet dieser Antrag die Abweisung von direkt nach Deutschland (beispielsweise per Flugzeug) geflohenen Schutzbedürftigen. Diese können trotz berechtigter Fluchtgründe aufgrund fehlender Dokumente abgewiesen und zurück in möglicherweise tödliche Umstände geschickt werden. Auf der anderen Seite sollen Straftäter unter der Bedingung der freiwilligen Ausreise ungeahndet in ihr Heimatsland zurückkehren. Dieser Antrag dient somit vor allem der Stimmungsmache und beinhaltet allenfalls undurchdachte sowie menschenfeindliche Symbolpolitik. Der Sieger heißt AfD.