Mit der aktuellen Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes von Baden-Württemberg hat die grün geführte Landesregierung trotz vollmundig verkündeter Ziele ihre Ambitionen aufgegeben
zumindest für Baden-Württemberg die Treibhausgas(THG)-Emissionsgrenzen für die Einhaltung der wichtigen 1,5-Grad-Grenze zu beachten. Ein Klimaschutzgesetz, das sich nicht an Emissionsgrenzen orientiert, sondern nur Reduktionsziele jenseits der aktuellen Legislaturperiode festlegt,
ist ein zahnloser Tiger und wird dem Anspruch nicht gerecht, konsequent gegen die Erderhitzung vorzugehen.
Im Bereich der Solarenergie werden einige sinnvolle Verbesserungen vorgeschlagen. Dagegen findet sich in der Pressemitteilung der Landesregierung zum Klimaschutzgesetz kein Wort zur ebenso wichtigen Windenergie. Die KlimalisteBW ist davon überzeugt, dass nur ein ausgewogener Mix von Wind- und Solarenergie in allen deutschen Flächenländern einen schnellen Umstieg auf eine vollständige Versorgung mit Erneuerbaren Energien ermöglicht. In der Praxis blockiert die Landesregierung nach wie vor den Windkraftausbau, beispielsweise an den ertragreichsten Standorten im Schwarzwald. Wir brauchen verbindliche Ausbauziele für Windkraft in Baden-Württemberg und eine Koordination der Umsetzung durch die Landesregierung. In Zeiten, in denen staatliche Akteure tief in den deutschen Energiemarkt eingreifen und LNG-Terminals innerhalb von wenige Monaten geplant und gebaut werden, muss es möglich sein, innerhalb von einer Legislaturperiode eine große Zahl moderner und leistungsstarker Windkraftanlagen zu planen und in Betrieb zu nehmen.
Ein weiterer blinder Fleck ist die Mobilitätspolitik.
Die KlimalisteBW sieht für die Erreichung der Klimaschutz-Ziele im Mobilitätssektor keinen anderen Weg, als die Nutzung privater PKWs schnell und deutlich einzuschränken. Dafür sollte die Landesregierung Anreize schaffen, dass für viele Fahrten, insbesondere in städtisch geprägten Regionen, die umweltfreundlichen Alternativen zum PKW schneller, bequemer und billiger als die Nutzung eines privaten PKWs werden.
Dies sind nur zwei der wichtigsten Themen, die im Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg zu kurz kommen. Die KlimalisteBW steht für eine wissenschaftlich fundierte Klimaschutzpolitik. Diese muss stets von fest vorgegebenen Treibhausgas-Emissions-Budgets ausgehen und diese auf die Sektoren herunterbrechen. Eine Überschreitung der Emissionsgrenzen in einem Jahr muss zu Maßnahmen führen, die nachweislich diese überschüssigen Emissionen im Folgejahr zusätzlicheinsparen. Eine jährliche Kontrolle und Anpassung der Maßnahmen ist daher unerlässlich.
Die Landesregierung erwähnt zwar die „gesetzliche Verankerung von Sektorzielen“, wobei unklar bleibt, welche Konsequenzen bei einer Verfehlung dieser Sektorziele gezogen werden.
Insgesamt reiht sich dieses Klimaschutzgesetz ein in eine leider schon zur traurigen Tradition gewordenen Reihe von Gesetzen, die unverbindliche mittelfristige Ziele aufstellen und vor drastischen Maßnahmen, die schnell wirken, zurückschrecken. Die Gefahr ist groß, dass das starke Industrieland Baden-Württemberg seiner Verantwortung für die Vermeidung einer globalen Klimakatastrophe nicht gerecht wird.
Klimaliste Baden-Württemberg
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