Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023-2027 wird dieser von der Grundstruktur her ähnlich sein wie der vorangegangene. Tendenziell verfolgt die neue GAP aber verstärkt das Ziel „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, d.h. von den Landwirt:innen wird mehr Engagement im Rahmen von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefordert.
Welche Betriebe profitieren von der neuen GAP? Wie sehr wird der Klimaschutz in der neuen GAP berücksichtigt? Und wie könnte die GAP transformiert werden?
Welche Betriebe profitieren von der neuen GAP?
Auch die neue GAP-Politik befasst sich schwerpunktmäßig mit wirtschaftlichen Themen (Einkommen der Landwirt:innen, Wettbewerbsfähigkeit, Marktdruck). Dadurch fließt ein großer Anteil der Agrarausgaben an Großbetriebe, wodurch weiterhin eine Beschleunigung hin zu Großbetrieben unterstützt wird. Um nachhaltige Entwicklungsziele zu unterstützen, wäre es förderlicher, den strategischen Schwerpunkt verstärkt zu verlagern. Daher müsste ein Umfeld geschaffen werden, das multifunktionale und resiliente Strategien unterstützt, einschließlich neuer Formen und Arten der Landbewirtschaftung und Marktbeziehungen.
Wie sehr wird der Klimaschutz in der neuen GAP berücksichtigt?
Laut Vorgabe der EU-Kommission, haben 40 Prozent der Gesamtmittel der neuen GAP zum Klimaschutz beizutragen. Die freiwilligen Eco-Schemes der 1. Säule und die Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule sollten sogar eine 100-prozentige Klimaschutzwirkung erfüllen.2
Das Umweltbundesamt hat ein Gutachten veröffentlicht, welches den Klimaschutz der 1. Säule analysiert.3 Zunächst wurden die Treibhausgas (THG)-Einsparungen quantifiziert: Durch die Maßnahmen der 1. Säule lassen sich zusätzliche THG-Minderungen von ca. 0,9 Mio. t CO2e (CO2-Äquivalente) erzielen. Insgesamt bleibt die Wirkung beschränkt, da kaum eine Maßnahme in der 1. Säule den Klimaschutz explizit fokussiert. Die Maßnahmen tragen vielmehr zur Erfüllung anderer Umweltziele bei. Die Minderungswirkung ist fast ausschließlich auf die Synergieeffekte zwischen anderen Umweltzielen wie der Biodiversität und dem Klimaschutz zurückzuführen. Die durchgeführte maßnahmenspezifische Kalkulation zeigt, dass die Wirksamkeit der Eco-Schemes nicht bei den von der EU-Kommission vorgegebenen 100 Prozent liegt, sondern bei gut 20 Prozent. Wie bei den THG-Minderungen liegt auch hier die Begründung in der Tatsache, dass ein Großteil der monetären Mittel in Maßnahmen fließt, die andere Umweltziele fokussieren. Die geringe Klimawirksamkeit der 1. Säule bedeutet, dass die Bundesländer die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule verstärkt für sehr wirksame Maßnahmen nutzen sollten, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Förderung der Wiedervernässung von Mooren, die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischen Stickstoffs und eine drastische Reduktion von Nutztierzahlen könnte zu einer deutlich günstigeren Klimabilanz im Sektor Landwirtschaft sowie einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Gelder beitragen.
Wie könnte die GAP transformiert werden?
Die Ausgestaltung der GAP mit ihren diversen Instrumenten ist Folge einer politischen Entwicklung. Um dem Grundsatz „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ gerechter zu werden, wäre es denkbar, die GAP weg von einer säulenbasierten hin zu einer themenbasierten GAP zu tansformieren. Dafür würde die Einkommensgrundstützung sukzessiv abgebaut werden und das GAP-Budget nur noch zur Finanzierung öffentlicher Güter verstanden werden. Hierfür könnten Themen den dafür geeigneten Ebene zugeordnet werden, z.B. Klimaschutz der EU-Ebene, Tierwohl und Biodiversität der Bundesebene, Entwicklung des ländlichen Raumes der Landesebene. Dies hätte den Vorteil, dass Betriebe nicht mehr allein aufgrund ihrer Flächenausstattung einen beachtlichen Teil der Fördergelder bekommen würden. An ihrer Stelle profitieren Betriebe, die nachhaltig wirtschaften und somit dem Gemeinwohl Rechnung tragen.
Quellen:
1: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/699620/IPOL_STU(2022)699620(SUM01)_DE.pdf