Die Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde 1962 eingeführt und stellt eine gemeinsame Politik für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar. Sie wird aus den Mitteln des EU-Haushalts auf europäischer Ebene finanziert und verwaltet.Die GAP hatte bisher vor allem die Ziele, einerseits die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und andererseits die Einkommen der Landwirt:innen zu sichern. Im Regelfall wird die Ausgestaltung der Förderung alle sieben Jahre angepasst. Die neue Förderperiode beginnt am 01.01.2023. Der Großteil des Gerüstes steht. Welche Änderungen sind vorgesehen? Welche Betriebe profitieren von der neuen GAP? Wie sehr wird der Klimaschutz in der neuen GAP berücksichtigt? Und wie könnte die GAP transformiert werden?
Die zwei Säulen der GAP
Die GAP beruht auf zwei Säulen: Die „1. Säule“ besteht aus Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, die bislang von der Produktionsleistung entkoppelt sind und sich weitestgehend auf die Hektar eines Betriebes beschränken. Die „2. Säule“ umfasst vielfältige Maßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung, des Umwelt- und des Klimaschutzes. Neu ist, dass ab 2023 mehr Mittel von der 1. Säule der Direktzahlungen in die 2. Säule verschoben werden. Die neue GAP verfolgt verstärkt das Ziel „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, d.h. von den Landwirt:innen wird mehr Engagement im Rahmen von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefordert.
Die erste Säule -> Konditionalität + Eco-Schemes
Um die ursprüngliche Basisprämie, die jetzt Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit genannt wird, zu erhalten, sind der gute und ökologische Zustand der Flächen (GLÖZ) und die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) einzuhalten. Das ist die sogenannte Konditionalität.
Alle Landwirt:innen müssen, unabhängig davon, ob ihnen Beihilfen im Rahmen der GAP gewährt werden, die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) einhalten. Zu diesen Grundanforderungen zählen die EU-Vorschriften über die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit, die Pflanzengesundheit, den Tierschutz sowie den Umweltschutz.
Durch die Umschichtung der Mittel in die zweite Säule schrumpft die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit auf etwa 156 Euro je Hektar in 2023 und in den Folgejahren sukzessive auf etwa 146 Euro je Hektar. In 2021 betrug die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (damals Basisprämie) noch etwa 254 Euro je Hektar.
Eco-Schemes (neu in der GAP)
Neben der Einkommensgrundstützung gehören die neuen sogenannten Eco-Schemes zur 1. Säule der GAP. Hier handelt es sich um freiwillige, einjährige flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die in Deutschland bundeseinheitlich angeboten werden. Daneben werden in der 2. Säule der GAP von den Bundesländern weitere AUKM angeboten, ie mehrjährig sind. In beiden Programmen müssen die gestellten Anforderungen über die erweiterte „Konditionalität“ hinausgehen.
Insgesamt wird es 7 Eco-Schemes geben
1. Bereitstellung von Flächen, um Biodiversität und Erhalt von Lebensräumen zu verbessern, und zwar durch:
a) freiwilliges Aufstocken der Stilllegungen aus der Konditionalität
b) Anlage von Blühflächen und –streifen auf Ackerland, oder in Dauerkulturen
c) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
2. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit einem Mindestanteil von 10 % für Hülsenfrüchtler und mindestens fünf Hauptfruchtarten (30 €/ha).
3. Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland (60 €/ha).
4. Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
5. Extensive Bewirtschaften von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten.
6. Bewirtschaften von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (130 €/ha 2023 ).
7. Anwenden von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten (40 €/ha).
Umverteilungsprämie
Die Umverteilungseinkommensstützung wird für die ersten 60 ha mit erhöhten Fördersätzen von etwa 69 €/ha für die ersten 40 ha und von etwa 41 €/ha von 41 bis 60 ha in 2023 betragen. Die Umverteilungseinkommensstützung steigt damit von maximal etwa 1.980 €/Betrieb auf maximal etwa 3.600 €/Betrieb. Damit ist die Förderung um 1.620 € (60 ha LF) angehoben worden.
Gekoppelte Tierprämien (neu)
Es sind außerdem gekoppelte Prämien für Mutterkühe (mind. 3 Kühe), -schafe und -ziegen (mind. 6) vorgesehen. Die Haltung muss mind. vom 15.5. bis 15.8. erfolgen. In 2023 sind es 77 €/Mutterkuh und 34 €/Mutterschaf bzw. Mutterziege
Junglandwirteprämie
Neben der Konditionalität, den Eco-Schemes, der Umverteilungsprämie und den gekoppelten Tierprämien ist eine Junglandwirte-Prämie (von bisher 44 €/ha auf 115 €/ha) für Landwirt:innen bis zum 40. Lebensjahr vorgesehen.
2 Die 2. Säule
Die 2. Säule wird allein von den Ländern ausgestaltet. In dieser Säule machen Bewirtschaftungsverpflichtungen für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie flächenbezogene Maßnahmen zur Steigerung des Tierwohls 24 Prozent aus. Ein weiteres Fünftel der Mittel fließt in die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus. Die Förderung der lokalen Zusammenarbeit macht einen Anteil von 14 Prozent aus. Weitere Bereiche reichen von Investitionen über die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und Breitbandversorgung, die Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete, Risikomanagement, Hochwasser- und Küstenschutz bis Existenzgründungen und Diversifizierung. Spezifische Maßnahmen betreffen auch die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch.
Quellen:
1: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38437_Die_neue_GAP_ab_2023_-eine%C3%B6konomische_Optimierung_der_Antr%C3%A4ge_wird_wichtiger
2: https://www.bauernverband.de/situationsbericht/4-agrarpolitik-und-agrarfoerderung-1/42-weiterentwicklung-der-gap-2023-2027
3: https://www.bauernstimme.de/bauernstimme/aktuelle-ausgabe/details?tx_ttnews[tt_news]=4548&cHash=7e2dc750999b1c32e0648f97d8d99912
4: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_factsheet_wieviel_klimaschutz_steckt_in_der_1._saeule_der_gap.pdf
5: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html
6: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/699620/IPOL_STU(2022)699620(SUM01)_DE.pdf