Klimaschutzziele

Unser wichtigstes Ziel ist die schnellstmögliche Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (THG), wie in den Zielen des Pariser Klimaabkommen festgelegt. Wir werden alles dafür tun, das Pariser Klimaabkommen sozial und global gerecht einzuhalten.

Das bedeutet, das weltweite CO2-Budget gleichmäßig auf alle Menschen auf der Erde aufzuteilen. Der Zeitpunkt der Aufteilung wird auf Anfang 2018 festgesetzt. Um mit 50 %iger Wahrscheinlichkeit unter 1,5 °K Erderwärmung zu bleiben stehen 2018 global 580 Gt verbleibendes CO2 als Budget im Raumhttps://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/2/2022/06/SR15_Chapter_2_LR.pdf IPCC Special Report: Global Warming of 1.5°, Chapter 2, S. 108, Table 2.2, wovon Deutschland gemäß Bevölkerungsanteil 6,3 Gt erhielt. Seitdem wurde von diesem Budget bereits ein Teil verbraucht. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen gibt 4,2 Gt CO2 ab (vmtl. Ende) 2020 an.https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2022_06_fragen_und_antworten_zum_co2_budget.pdf?__blob=publicationFile&v=15 Tabelle 1, Seite 8 Dieser Wert diente z. B. als Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2021. Die jüngsten Entwicklungen, wie Waldbrände oder beschleunigtes Auftauen des Permafrosts deuten darauf hin, dass diese Wahrscheinlichkeit eher noch kleiner wird.

Wir teilen das deutschlandweite Budget nach wissenschaftlichen Szenarien auf alle Sektoren auf und geben einen Reduktionspfad vor, dessen Einhaltung jährlich transparent von einer unabhängigen Institution überprüft wird.

Die Folgen der Klimakatastrophe machen sich schon jetzt deutlich bemerkbar, auch in Deutschland. Parallel zur schnellstmöglichen Dekarbonisierung werden wir daher die Klimafolgenanpassung in allen Sektoren vorantreiben, ohne dabei die Notwendigkeit entschlossener Klimaschutzpolitik in Frage zu stellen.

Wir werden diesen Wandel sozial gerecht gestalten. Um die externen Kosten der Klimakrise einzupreisen, wollen wir eine Bepreisung des Treibhausgasausstoßes mindestens in Höhe der Umweltfolgekosten einführen. Laut der Berechnung des Umweltbundesamtes liegen diese derzeit bei einer Höhe von 195 € pro Tonne CO2-Äquivalent.https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen Finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen droht jedoch, von diesen Preissteigerungen überdurchschnittlich betroffen zu sein.https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Arbeitspapiere/Arbeitspapier_08_2019.pdf Sie sind aber nur für einen unterdurchschnittlichen CO2-Ausstoß verantwortlich. Deshalb soll das eingenommene Geld zu großen Teilen zurück an die Bevölkerung ausgezahlt werden und für Grundsicherung bzw. Sozialleistungen anrechnungsfrei sein. Menschen mit niedrigem Einkommen werden von einer direkten finanziellen Auszahlung überdurchschnittlich profitieren.

Da eine rein marktwirtschaftliche Regelung nicht ausreichen bzw. zu anderen Problemen führen wird, sehen wir viele konkrete Maßnahmen vor. Diese sind zumeist sektorspezifisch und werden an die Einhaltung bzw. Überschreitung der angesetzten Reduktionspfade jedes Sektors gekoppelt.

Naturräume sowie die Heimat von Menschen dürfen nicht weiter durch den Abbau fossiler Energieträger zerstört werden. Klimaschädliche Maßnahmen wie der Bau von nicht zukunftsfähiger Verkehrsinfrastruktur oder fossilen Subventionen müssen umgehend gestoppt werden.