Ziel jeder Gesellschaft sollte sein, dass Menschen dauerhaft ohne Diskriminierung, soziale Benachteiligungen oder substanzielle Nöte in Frieden und in einem Gleichgewicht mit der Natur leben. Die Umgestaltung unserer Lebensweise hin zu Nachhaltigkeit und Regenerationsfähigkeit ist dringend notwendig für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und muss gleichzeitig sozial gerecht gestaltet werden, Auf Grundlage der Erfüllung aller Grundbedürfnisse, eines Bewusstseins für die Vielfalt der Gesellschaft, entsprechender Repräsentation und der Förderung von partizipativen Angeboten wollen wir einen Weg gehen, der nicht nur das 1,5-Grad-Ziel anvisiert. Wir wollen sowohl die Mitwirkung aller BürgerBürger an der Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschaft gewährleisten als auch nachhaltige Strukturen etablieren, die allen BürgerBürger ein Leben in Würde und frei von Diskriminierung ermöglichen und zur Stärkung gemeinschaftlichen Denkens und Handelns beitragen.
Gleichberechtigung stärkt eine Gesellschaft weit über den sozioökonomischen Aspekt hinaus. Wir setzen uns für eine Politik der Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Geschlechtsdefinition, Ethnie, Herkunft, sozialem Status, Religionsbekenntnis oder sexueller Orientierung sowie der Gleichberechtigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung ein . Wir wollen dazu beitragen, dass die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft als Wert begriffen wird.
Wir treten auf politischer Ebene für eine angepasste Quotierung für Frauen, LGBTQIA, Menschen mit Behinderung sowie mit Migrationshintergund in allen Gremien, Delegationen sowie Verhandlungsgruppen und Konsultationsverfahren ein, damit Geschlechteraspekte in allen Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung geschlechtersensibler Sprache trägt dazu bei, das Bewusstsein für das bestehende traditionelle patriarchalische Ungleichgewicht in der Geschlechterrepräsentation zu schärfen und sollte daher in offiziellen Publikationen und Dokumenten Anwendung finden.
Frauen verdienten im Jahr 2021 im Bundesdurchschnitt 18 % (unbereinigte Gender Pay Gap) weniger als Männer mit teils erheblichen branchenspezifischen Unterschieden.
Mangelnde Transparenz ist der Schlüssel zu einer ungerechten Bezahlung. Die Notwendigkeit einer individuellen Aufforderung zur Einsicht der Gehälter gleichwertig beschäftigter KollegKollegen durch ArbeitnehmerArbeitnehmer selbst ist für diese
jedoch nicht zumutbar und unzureichend.
Menschenwürde und Gleichwertigkeit sind für uns mit autoritären und antidemokratischen, rassistischen und faschistischen sowie anderweitig auf ethnische, soziale und rechtliche Ausgrenzung basierenden Ideologien unvereinbar. Sie
verschleiern Konfliktlinien und Machtverhältnisse und verschärfen krisenhafte Entwicklungen, nicht zuletzt durch ihre Gewalttendenz in der politischen Auseinandersetzung. Etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung besitzen einen
Migrationshintergrund, 11.8 Millionen
Menschen sind AusländerAusländer.
Wir setzen uns für die Fortentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu einem Antidiskrimierungsgesetz mit vollständiger Umsetzung der europäischen Vorgaben
40 % der Frauen haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt.
Jegliche Gewalt muss als solche in allen Bundesländern länderübergreifend erfasst und strafrechtlich verfolgt, sowie anonym veröffentlicht werden.
Ein lokales Monitoring muss verpflichtend werden, das Übergriffe aufgrund der sexuellen Orientierung erfasst.
Wohnortnahe Beratungsmöglichkeiten und Opferhilfeeinrichtungen müssen – insbesondere durch personelle und finanzielle Mittel – gefördert und eine bedarfsgerechte, einzelfallunabhängige Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden.
In Deutschland lebten 2017
ca. 13 Mio. Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderungen. Ihre Familienangehörigen eingeschlossen bilden sie einen großen Teil unserer Bevölkerung.
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen stärker als bisher an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können, die hierfür notwendige Barrierefreiheit sollte in einem modernen Land eine Selbstverständlichkeit sein. Besonders zentral sind dabei die Aspekte von inklusiven Schulkonzepten und Barrierefreiheit – sowohl im Verkehr als auch in öffentlichen Gebäuden – sowie die freie Wahl der Wohnform, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum gesellschaftlichen Leben. In Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsverbänden, der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Behindertenbeiräten sowie sozialen Initiativen soll umfassende, multifaktorielle Konzeption von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen erarbeiten, die über reine bauliche Anpassungen hinausgeht. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, damit bereits im Vorfeld Barrierefreiheit für digitale Strukturen mit eingearbeitet wird.
Förderschulen für Kinder mit Behinderungen sollen aufgrund des teilweise spezifischen Förderbedarfs erhalten, auf lange Sicht sollen Schulen jedoch inklusiv gestaltet werden. Die Kinder sollen gemeinsam mit den anderen in eine Schule gehen
können, aber weiterhin speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt geschützte Räume haben. Parallel sollen die Weiterbildung der LehrerLehrer auf dem Gebiet der Inklusion und die Ausbildung auf Förderschullehramt ausgebaut werden. Des
Weiteren soll Gebärdensprache an Grundschulen unterrichtet und an weiterführenden Schulen als Wahlfach angeboten werden, um den massiven, sozialen Einschränkungen Hörgeschädigter entgegenzuwirken.
Die Bewältigung der Klimakrise bedeutet für uns gleichzeitig die Bekämpfung einer der wesentlichen Ursachen für Kriege und Flucht. Die Unterstützung von Entwicklungsprozessen und Klimaschutzmaßnahmen in den Herkunftsländern ist Teil der Klimagerechtigkeit. Nichtsdestotrotz ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahrzehnten vermehrt Menschen aufgrund der Klimakrise und der mit ihren Auswirkungen einhergehenden Konflikte in EU-Staaten Zuflucht suchen. Wir bekennen uns zu der Pflicht und Verantwortung zur Solidarität gegenüber Menschen, die Schutz vor Krieg, Verfolgung, Terrorismus und Hunger suchen .
Wir planen eine Vereinfachung der Einwanderungswege und eine Erleichterung des Aufnahmeprozesses sowohl für Asylsuchende bzw. MigrantMigranten als auch für die Behörden durch eine Zweiteilung nach:
Der Erwerb der Landessprache und damit der rasche Zugang zu Sprachkursen ist ein wichtiger Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Integration und Teilhabe an der Gesellschaft und damit den Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Perspektive und ein
Leben ohne staatliche Unterstützung. Kinder sollten sofort in das Schulsystem aufgenommen werden. Im Ausland erworbene Ausbildungen, Berufsabschlüsse und Berufserfahrungen sollen durch flexible Zusatzausbildungen und Prüfungen leichter
anerkannt werden, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Unis sollen z. B. Masterstudienplätze für Menschen anbieten, deren Ausbildungen nicht ganz kompatibel sind mit den Erfordernissen im Land, damit diese in kurzer Zeit
nachholen können was ihnen für eine vollständige Qualifikation fehlt. Eine darüber hinaus gehende Werbung um ausländische Fachkräfte, auf die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz abhebt
Gemäß BVerfSchG besteht die Aufgabe des Verfassungsschutzes in der Vorfeldaufklärung über Bestrebungen u.a. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, jedoch ohne polizeiliche Funktion. Gerade in diesem Zusammenhang hat er sich jedoch insbesondere durch die Tätigkeit von sog. V-Leute ** wiederholt als eigenes Problem präsentiert. Für den Schutz der BürgerBürger vor terroristischen oder gewaltsamen Handlungen sind laut Verfassung die politischen Abteilungen der LKA und das BKA zuständig, die das Recht und die Pflicht haben, im Umfeld von Terroristen und politischen Gewalttätern polizeilich, ggf. verdeckt ermitteln zur Aufklärung von Terroraktionen sowie zu deren Verhinderung. Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist dagegen die Beobachtung von "extremistischen Menschen" , was jede/n erfasst, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzulehnen scheint oder extremistische Gruppen unterstützt, die Dokumentation "extremistischer“ Bestrebungen und die Ausspähung der Mitglieder und SympathisantSympathisanten solcher Gruppen mit dem Ziel, ihnen "extremistische“ Betätigungen nachzuweisen. Dies ist v.a. problematisch, wenn er darüber hinaus über Einstufungen als Zensurbehörde auftritt und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wird. Die Dokumentation von politischem Extremismus erfolgt effektiv über Forschungsinstitute, Thinktanks oder Bürgerinitiativen, die hierfür staatliche Fördermittel erhalten müssen. Wir halten an einer polizeiunabhängigen Vorfeldaufklärung fest, diese muss jedoch unabhängig und klar durch demokratische Institutionen kontrolliert erfolgen und darf keine Befugnisse zur Informationsweitergabe gegenüber Dritten besitzen. Der Verfassungsschutz bedarf diesbezüglich einer tiefgreifenden Reform.
Die Klimakrise führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit sowie stärkeren Ausprägung von Unwetterkatastrophen in Deutschland und Europa – Dürren, Starkregen und Hochwasser sind dabei die drei
häufigsten Folgen der Klimakatastrophe.
Zudem können mehrere Ereignisse gleichzeitig auftreten bzw. länderübergreifend Gebiete betroffen sein. Dies macht eine Ausweitung von Katastrophenschutzmaßnahmen mit zentraler Koordination notwendig mit einer Gesamtstrategie aus baldigen und wirksamen Klimaschutz als Grundvoraussetzung, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Ausbau von konkreten Katastrophenschutzmaßnahmen (wie z. B. Entsiegelung und Schwammstädte) sowie Stärkung der Resilienz im Katastrophenfall.
Die Forschung zur Entwicklung und Vorhersage von Extremwetterereignissen muss verstärkt werden, was die dauerhafte Sicherstellung der Datenauswertung und Analysekapazitäten einschließt. Durch digitale Simulationen von Katastrophenszenarien
(Digital Twins) mit Integration präventiver Maßnahmen in den Städtebau können Möglichkeiten der Digitalisierung sinnvoll genutzt werden.
Es soll eine Boden-Kommission zur raschen Erarbeitung einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik eingerichtet werden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zügig vornehmen zu können (Stärkung des kommunalen Vorkaufsrecht, Konkretisierung der
Sozialpflichtigkeit und Begrenzung des nicht eigengenutzten (Boden)eigentums im Städtebaurecht).
Ein umfangreiches Renaturierungsprogramm von Flussläufen und Flussauen, einschließlich Wiederbewaldung insbesondere von ungenutztem Agrar- und Weideland ist erforderlich, um Überflutungsflächen zu schaffen und Flussströmungen zu
verlangsamen sowie eine gleichmäßigere Wasserfüllung zu erreichen, zudem wird hierdurch eine Stärkung von Biodiversität und CO2-Aufnahme erreicht. Um die Speicherung von Oberflächen- und Bodenwasser in der Landschaft zu erhöhen, muss die
Bodenverdichtung und -bearbeitung reduziert und eine ganzjährige Bodendeckung zum Erhalt der Bodenstruktur und Wasserspeicherungskapazität ermöglicht werden. Die Möglichkeit der Anordnung entsprechender Maßnahmen ist durch Ergänzung §17
Abs. 2, 3 BBodSchG erforderlich. Zusätzliche Waldflächen können zudem einen Teil der durch den Klimawandel zurückgehenden Niederschläge ausgleichen, wobei sich die Effekte regional unterscheiden.
Drainagen müssen wo möglich rückgebaut, ggf. durch kontrollierte Dränung ersetzt werden und Neugenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Das Bergrecht muss dergestalt angepasst werden, dass Eingriffen zum Rohstoffabbau kein Vorrang mehr gegenüber ggf. erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen erteilt werden darf. Der weitere Ausbau von Flüssen für die Schifffahrt z. B. mittels Staustufen muss beendet werden, da bei häufiger auftretendem Niedrigwasser in den Flüssen der Landschaftswasserhaushalt beeinträchtigt und Trockenheit begünstigt wird.