Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss mit dem klaren Ziel vorangetrieben werden, eine klimafreundliche und nachhaltige Lebensweise zu ermöglichen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Ressourcen, die für digitale Lösungen gebraucht werden, sparsam eingesetzt werden, sodass die THG-Emissionen durch die Herstellung und den Betrieb digitaler Infrastruktur deutlich von THG-Einsparungen durch diese digitalen Lösungen übertroffen werden.
Digitalisierung kann insbesondere helfen, die energetische Sektoren-Kopplung zu optimieren, den Verbrauch und die Erzeugung regenerativer Energien aufeinander abzustimmen, unnötige Reisen zu vermeiden (Home Office, virtuelle Treffen, virtuelle Lehre), umweltfreundliche Verkehrsträger zu verknüpfen und Genehmigungsverfahren für nachhaltige Projekte zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das Leitbild einer digitalen Stadt ("Smart City") muss sich an einer lebensfreundlichen Umgebung orientieren, in der sich Menschen wohlfühlen und ihre Bedürfnisse nach sauberer Luft, sauberem Wasser, Ruhe und Erholung befriedigen können. Digitalisierung ermöglicht ein Leben weitgehend ohne privaten Autobesitz und eröffnet dadurch viele Gestaltungsspielräume in unseren Städten, da der Platz, der aktuell durch Parkplätze und Straßen blockiert ist, für Menschen und Naturinseln nutzbar wird.
Darüber hinaus ermöglicht eine funktionierende digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen eine Entlastung der Fachkräfte sowie eine effiziente und schnelle Bekämpfung von Gesundheitsgefahren wie Epidemien.
Hardware bildet eine Produktgruppe mit einem hohen Müllaufkommen aufgrund von bislang schwer recyclebaren Komponenten. Die längere Nutzbarkeit muss durch Regelungen wie ein Recht auf Reparatur gewährleistet werden. Auch die Ressourcen- und Energieeffizienz von Softwareprodukten muss durch entsprechende Zertifizierungen, verpflichtende Verlängerung des Supports oder die Förderung individuell erweiterbarer Open-Source-Produkte erhöht werden.
Die Bereitstellung des Netzzuganges gehört heute zur essenziellen Infrastruktur und muss als solche öffentlich gewährleistet und kontrolliert werden.
Netzneutralität ist wichtig für den Datenschutz und für die Gleichbehandlung aller Netzteilnehmer.
Große Softwarekonzerne haben für viele digitale Produkte nahezu eine Monopolstellung, die Verwendung und die Sicherheit der Daten sind oftmals intransparent. Wir streben für Verwaltungsbehörden, öffentliche Einrichtungen und Bildungsinstitutionen die Nutzung und Entwicklung freier, quelloffener Software (Open Source) als Grundpfeiler zur Gewährleistung der digitalen Souveränität an.
Durch Digitalisierung der Verwaltung kann die Steuerung von Verwaltungsprozessen erleichtern und beschleunigt werden und für BürgerBürger transparent und leichter zugänglich werden. Öffentlich erhobene Daten sollen der Bevölkerung datenschutzkonform als Open-Data/Open Access digital zur Verfügung gestellt werden und frei nutzbar sein. Ein entsprechendes Konzept zum E-Government und Open-Government soll unter kontinuierlicher Riskobewertung vorangebracht werden. Auf die Verknüpfungstabellen der Datenbanken der unterschiedlichen Behörden darf nur der/die Bürger:in, nicht der Staat, Zugriff haben, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Auf Seiten sowohl der BürgerBürger als auch der Politik ist der Aufbau von Wissen über digitale Strukturen und Funktionen sowie Kompetenz in Bezug auf deren Nutzung erforderlich. Hierfür müssen der Erwerb von Kompetenzen im Umgang nicht nur mit digitalen Medien, die Entwicklung der Fähigkeit zur Prüfung von Fakten und Quellen, Nutzung sozialer Netze sowie Datenschutz bereits in die schulische Ausbildung integriert und für Erwachsene Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Digitalisierung umfasst inzwischen praktisch alle Lebensbereiche. Über die Informationsübermittlung und -verarbeitung, die Etablierung digitaler Technologien in der Wirtschaft hinaus erfolgt eine bislang weitgehend unreflektierte Durchdringung auch politischer Kommunikationsprozesse und privater Lebensbereiche. Durch die Bündelung von Kompetenzen in einem eigenen ministeriellen Verantwortungsbereich sollen Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte, der digitalen Überwachung, der Sicherheit von Verwaltungsprozessen und Versorgungsstrukturen sowie des gleichberechtigten Zugangs zur digitalen Infrastruktur bei der Ausgestaltung von Digitalisierungsprozessen Vorrangstellung erhalten.
Ein wichtiges Aufgabenfeld eines "Ministeriums für Digitalisierung" ist die kritische Begleitung der Entwicklung von Methoden, die KI (Künstliche Intelligenz) und Algorithmen nutzen. Einerseits sind KI-Ansätze für datengetriebene Optimierungsmethoden unerlässlich. Andererseits besteht bei einer unreflektierten Nutzung von KI die Gefahr, dass Menschen aufgrund ihrer Persönlichkeitsmerkmale diskriminiert werden und dass umfassende Überwachungsmöglichkeiten entstehen. Diese Gefahren müssen untersucht und transparent gemacht werden. Bei Bedarf muss der Gesetzgeber Regelungen treffen, die Diskriminierung, Überwachung und willkürliche Freiheitsbeschränkungen verhindern.
Die Klimaliste setzt sich für Datensparsamkeit auf regionaler und überregionaler Ebene ein. Die Datensparsamkeit schließt die Verwendung von "Staatstrojanern", Uploadfiltern oder Zero Day Exploits aus. Außerdem darf Klimagerechtigkeit nicht in der Etablierung überwachungstaatlicher Mechanismen münden.
Es ist notwendig, energieschonende Alternativen zum direkten Handeln von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoin zu entwickeln, da Verbote hier weder technisch durchführbar noch zielführend scheinen. Außerdem soll Bargeld als alternative anonyme Währung erhalten werden, um Kryptowährung die Attraktivität zu nehmen.
Menschen brauchen aus Datenschutzgründen eine anonyme Form der Bezahlung. Bargeld hat zusätzlich auch noch den Vorteil, dass es negativ-Zinsen verhindert und man die Kontrolle über sein Geld nicht verlieren kann.