Eine zukunftsfähige Gesellschaft muss in der Lage sein, für alle Menschen annehmbare Regeln und Möglichkeiten zu schaffen, sich entsprechend des eigenen Bedürfnisses in die Gestaltung der Gesellschaft und den Prozess ihrer sozial-ökologischen Transformation einzubringen. Mit zunehmender Ausweitung des Zugangs zu Informationen steigen Anforderungen an eine Weiterentwicklung demokratischer Beteiligung; aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung kann nicht länger verwehrt werden, weil hierdurch die Zustimmung zu herrschenden Praxis politischer Prozesse erodiert. Die Erfahrungen vergangener Krisen hat klar dargelegt, dass die Lösung der uns alle betreffenden kommenden Probleme ein bisher nicht praktiziertes Maß an offener Kommunikation und Austausch sowie politischer Teilhabe erfordert, um die notwendige breite Einsicht und Akzeptanz auch unbequemer Entscheidungen erreichen zu können.
Um die Legitimation politischer Grundsatzentscheidungen zur erhöhen, sollen kurzfristig losbasierte BürgerBürgerräte als beratendes Gremium zur Bearbeitung relevanter Richtungsentscheidungen einberufen werden, unter umfassender Information
durch wissenschaftliche Experten der einzelnen Themengebiete sowie betroffene Organisationen. Perspektivisch sollen diese neben Legislative, Exekutive und Judikative zur Konsultative als einer 4. Säule der Demokratie institutionalisiert
werden, die unter wechselnder Zusammensetzung tätig wird. BürgerBürgerräte können zu bestimmten Themen durch das Parlament oder auf der Basis einer Volksinitiative einberufen werden.
Eine dreistufige Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) soll als Verfahren der Legislative gestärkt werden. Ziel ist, die Attraktivität einer politischen Beteiligung zu erhöhen, indem die Initiierung von
Volksentscheiden zu einzelnen konkreten Gesetzesvorhaben erleichtert und routiniert wird. Gesellschaftsrelevante Themen, welche jedoch von der Politik nicht aufgegriffen werden, können so in die öffentliche Debatte eingebracht und
umgesetzt werden. Die entsprechenden Verfahren sind heute auf Kommunal- und Länderebene selbstverständlich. Um diesen Prozess auf Bundesebene praxiswirksam zu machen, muss eine entsprechende Ausführung zu Art. 20 Abs. 2 des GG beschlossen
und eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Für eine Volksinitiative besitzt jede Person das Initiativrecht für einen Abstimmungsvorschlag. Nach erreichen eines Quorums von 100.000 gültigen Unterschriften kann dieser beim Bundestag
eingereicht werden, einhergehende mit dem Recht auf Anhörung im Plenum und befassten Ausschüssen. Wird der Vorschlag im Bundestag nicht angenommen, kann von den InitiatorInitiatoren ein Volksbegehren (Antrag auf Volksabstimmung) eingeleitet
werden. Zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit können Parlament oder Regierung das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ein mit Erreichen von 1 Mill. (1,5 Mill. für Änderungen des GG Unterschiften erfolgreiches Volksbegehren führt zum
Volksentscheid innerhalb von 12 Monaten. In diesem entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Ein Fakultatives Referendum (auch: Volkseinwand) erlaubt, Gesetze vor Inkrafttreten zur Abstimmung zu stellen und soll als reguläres Verfahren eingeführt werden, um die Qualität von Gesetzesvorhaben und die vorherige Konsultation mit betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu erhöhen. Beschlossene Gesetze verbleiben bis zum Inkrafttreten für 3 Monate in einer Entscheidungsphase, innerhalb derer ein Volksentscheid über das Inkrafttreten mit einem Unterschriftenquorum von 5 % initiiert werden kann. Aufgrund der verkürzten Zeit entfällt eine vorherige Volksinitiative und das für diese erforderliche Unterschriftenquorum wird halbiert. Wird dieses erreicht, wird mittels Volksabstimmung über das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes entschieden.
Die Entscheidungsstrukturen unseres demokratischen Systems erweisen sich für die Bewältigung der Klimakrise als nicht effizient genug. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass dies weniger daran liegt, dass Entscheidungen nicht schnell genug
getroffen werden könnten. Politische Entscheidungen sind bestimmt durch eine unzureichende Gewaltenteilung durch Dominanz enger Führungskreise einzelner Parteien sowohl in Legislative und Exekutive einerseits als auch die Diskrepanz
zwischen dem Wissensstand in der Gesellschaft und dem von Abwehrhaltungen und Interessenverflechtungen geprägten Handeln zahlreicher PolitikerPolitiker andererseits.
Die 3.Kammer soll sich mit folgenden Aufgaben befassen und erhält die hierfür notwendigen Kompetenzen:
Die 3.Kammer regelt Belange von Parlamentariern und Regierungsmitgliedern, in denen diese in einem Interessenkonflikt stehen (Festlegung der Höhe und Anweisungsform der Diäten, Integration von ParlamentarierParlamentarier in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Zahlungen an parteieigene Stiftungen). Sie besitzt wie der Bundesrat ein Vetorecht, um gemeinwohlschädliche Gesetzesinitiativen zu stoppen und zu überprüfen. Sie besitz die Kompetenz, gesetzwidrig handelnde, korrumpierte oder unfähige AmtsinhaberAmtsinhaber zu sanktionieren und ggf. ihres Amtes zu entheben. Hierfür wird der 3. Kammer die Aufsicht über die Einhaltung sowie die Entscheidungsmacht zur Änderung der Vorgaben zu Transparenz, Spendeneinnahmen und Nebentätigkeiten übertragen.
Die 3.Kammerhat keine Gesetzgebungskompetenz, sondern ist Anlaufstelle für Gesetzesinitiativen der Volksgesetzgebung und übernimmt die Aufgaben des Petitionsausschusses. Entsprechende Gesetzesinitiativen werden dem Parlament zur Diskussion vorgelegt oder an einen zu konkreten Themen einberufenen BürgerBürgerrat überwiesen. Sie ist in dieser Funktion gleichzeitig für die Entgegennahme von Informationen prüfender Einrichtungen wie dem Bundesrechnungshof oder dem Umweltbundesamt, von Whistleblowern oder NGOs zuständig.
Die Judikative befindet sich derzeit in unzulässiger Abhängigkeit von der Exekutive: RichterRichter und StaatsanwältStaatsanwälte werden vom Justizministerium ernannt und befördert, Gerichte sind für ihre Finanzierung auf das Justizministerium angewiesen und StaatsanwältStaatsanwälte sind vom Justizministerium weisungsabhängig, was eine Strafverfolgung politisch Verantwortlicher praktisch verhindert. Um diese Abhängigkeit aufzuheben, müssen RichterRichter und StaatsanwältStaatsanwälte von der 3.Kammer benannt und eine sichere Finanzierung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung bereitgestellt werden. Darüber hinaus muss über einen BürgerBürgerrat die Erarbeitung eines Abgeordnetenstrafrechts initiiert werden, um zuküftig beispielsweise die Verweigerung der Umsetzung durch PolitikerPolitiker strafrechtlich sanktionieren zu können.
Transparenz hat nicht nur zum Ziel, die demokratischen Beteiligungsrechte der BürgerBürger zu stärken und Manipulationen und Korruption zu verhindern, sondern hat vor allem das Potential, das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie
sowie ein Verantwortungsgefühl bei den BürgerBürger für die Politik zu fördern. Für die Beziehung der BürgerBürger zu ihren Institutionen gilt es, Offenheit zur Regel zu machen und Geheimhaltung zur Ausnahme. Aus dem Informationsrecht des
Bürgers sollte eine Informationspflicht des Staates werden.
Für alle Gesetzgebungsverfahren muss von der Initiierung bis zur Abstimmung dokumentiert werden, welche InteressenvertreterInteressenvertreter am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren, um deren ausgewogenene Einbindung zu sichern. Die Dokumentation erfolgt öffentlich und umfasst neben Darlegungen zum Ursprung einer Regelungsidee und der chronologischen Dokumentation des Abstimmungsprozesses alle inhaltlichen oder prozeduralen Einflussfaktoren auf den Gesetzgebungsprozess , namentlich eingebrachte Vorschläge und Erwartungen, Stellungnahmen von LobbyistLobbyisten und Sachverständigen, Gutachten und Studien, Gesprächs- und Anhörungsprotokolle einschl. Auflistung der TeilnehmerTeilnehmer. Wörtlich übernommene externe Beiträge müssen explizit gekennzeichnet und beauftragte Beratungsleistungen einschließlich der Aufwendungen offengelegt werden.
Nebentätigkeiten sind gem. Abgeordnetengesetz grundsätzlich zulässig, solange diese nicht in unmittelbarer Beziehung zum Tätigkeitsbereich von Abgeordneten stehen. Konkrete Angabe der Einkünfte durch Nebentätigkeiten ab 1.000 €, die jährliche Obergrenze darf die Höhe der Abgeordnetendiäten nicht überschreiten. Die Meldepflicht umfasst zudem die vollständige Angabe von Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen. Lobbytätigkeiten und Beratungstätigkeiten mit Bezug zur Mandatsausübung sowie von Geldspenden an Abgeordnete sind verboten, ebenso die Übernahme von Reisekosten und Honorare für Vorträge von Abgeordnete im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit und wenn eine Interessenvertretung des Leistenden nicht ausgeschlossen werden kann. Ein entsprechender Missbrauch der Mandatstätigkeit wird mit Geldstrafen bis zu 100.000 € und Einzug der erzielten Einkünfte geahndet. Aktive und passive Bestechung werden als Straftatbestand eingestuft und führen zum ausgleichslosen Verlust des Mandats.
Die Karenzzeit für die Übernahme von Lobbytätigkeiten bzw. Tätigkeiten in ehemaligen Zuständigkeitsbereich nach Mandatsende soll für alle Regierungsmitglieder und StaatssekretärStaatssekretäre sowie Angestellte in verantwortlichen Positionen auf 5 Jahre vereinheitlicht werden. Die Rückmeldefrist für die Aufnahme einer solchen Tätigkeit soll zwei Legislaturperioden betragen. Missachtung oder Verletzung von Auflagen müssen durch wirksame Sanktionen wie die anteilige Kürzung von Versorgungsbezügen und das Verbot einer unmittelbaren Lobbytätigkeit geahndet werden.
Derzeit werden 13,5 Mio. Kinder und Jugendliche diskriminierend aufgrund ihres Alters im geltenden Wahlsystem nicht repräsentiert, obwohl sie am stärksten von den heutigen Entscheidungen über die Zukunft betroffen sind. Belange und Sichtweisen junger Menschen in der Politik unterrepräsentiert aufgrund jungendunfreundlicher Entscheidungsprozesse oder einer demographisch bedingt abnehmenden Relevanz als WählerWählerschicht. Die systematische Missachtung einer ganzen Gesellschaftsgruppe, die gern als unsere Zukunft bezeichnet wird, wirft ein klares Licht auf die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Wir halten diesen Zustand aus demokratischer Sicht für inakzeptabel.
Auch ist Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren unbedingt das Recht der politischen Willensbekundung in Form von angemeldeten Demonstrationen ohne negative Konsequenzen in öffentlichen Bildungseinrichtungen einzuräumen. Jugendlichen ist einen effektive Einflussmöglichkeit auf die Staatsorgane einzuräumen um den Umgang mit Demokratie frühzeitig zu erlernen. Durch die verpflichtende Einführung von Jugendparlamenten auf Bundes- und Landesebene sollen Junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren sie betreffende Themen und Anträge aus den Parlamenten diskutieren und Lösungsempfehlungen erarbeiten und auf diese Weise durch erste Partizipationserfahrungen zu weiterer politische Teilhabe angeregt werden.
Die willkürlich eingesetzte Sperrklausel von 5 % auf die Zweitstimmen soll die Bildung von stabilen Koalitionen vereinfachen, führt jedoch zu einer demokratisch nicht zu rechtfertigenden Diskriminierung und Eintrittsbarriere für kleinere
Parteien. Bereits aufgrund der Existenz dieser Klausel werden kleinere Parteien weniger gewählt, da eine relevante Gesamtzahl von WählerWählerstimmen hierdurch immer wieder systematisch ignoriert wird. Dies betraf zur Bundestagswahl 2013
einen Stimmenanteil von 15,7 %.
Den ansässigen EU- und Nicht-EU-Ausländern müssen die selben "klassischen Rechte" garantiert werden: freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinsfreiheit einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten. Auch
müssen alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen in die Politischen Entscheidungen einbezogen werden und Ihnen die Möglichkeit der Mitbestimmung zu ermöglichen, da diese die Entscheidungen ebenfalls tragen müssen die auf Grund dieser
Prozesse sie mittelbar oder unmittelbar betreffen.
Aus diesem Grund müssen alle Menschen, die seit 3 Jahren ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben, die Möglichkeit erhalten, auch ohne Staatsbürgerschaft das aktive und passive Wahlrecht zu beantragen. Ggf muss dafür nachgewisen werden, auf das
Wahlrecht im Herkunftsland zu verzichten. Ein Unterzeichnen und ratifizieren des Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben der Europäischen Union wäre ein guter erster Schritt.
Wie die mangelhafte Bekämpfung der Corona-Pandemie gezeit hat, ist das föderale System der Bundesrepublik Deutschland nicht gut auf die Vermeidung und die Bewältigung von Krisen eingestellt. Dadurch, dass jedes Bundesland sich jeweils selbst den Rat von ExpertExperten einholt, ergibt sich für die Bevölkerung ein oftmals verwirrendes Bild von Empfehlungen und Regelungen, die eine effiziente Bekämpfung von Krisen erschwert. Im Hinblick auf die Klimakrise werden deshalb bundesweit gültige Mindest-Standards festgelegt, die einzelne Bundesländer zwar übertreffen können, aber niemals unterbieten dürfen. Diese Regel soll für Bereiche wie die jährliche Reduktion von THG-Emissionen in allen relevanten Sektoren, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, sowie die Beendigung der Flächenversiegelung gelten.