Die Erzeugung von Wärme und Kälte verursacht heute gut die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland.
Dafür sind folgende Punkte wichtig:
Den Kommunen fällt bei der Umsetzung der Wärmewende eine zentrale Rolle zu. Im Rahmen eines national festgelegten Gesamt-Entwicklungsplans, der sich aus den THG-Minderungszielen ergibt, werden die Kommunen zu einer strategischen Wärmeplanung verpflichtet. Gleichzeitig erhalten sie dazu weitreichende Befugnisse:
Kleine und mittlere Kommunen können mit Nahwärmenetzen aus regenerativen Energien klimafreundlich und unabhängig versorgt werden. Im Nachbarland Dänemark werden inzwischen 65 % der Bevölkerung mit Nah- oder Fernwärmesystemen versorgt (Kopenhagen 98 %). Diese Wärmeversorgung unterliegt einer gesetzlich garantierten Non-Profit Regulierung.
Die Wärmewende erfordert besonders in Städten einen Ausbau der Wärmenetzinfrastruktur. Sie ermöglicht die modulare Integration von Abwärme aus diversen Quellen.
Die Förderung von Wärmenetzen wird stark erweitert und umstrukturiert, gleichzeitig werden bestehende Hemmnisse abgebaut:
Es gibt ganzjährig verfügbare Wärmequellen (Wärme aus MVA, Industrieabwärme) und saisonal verfügbare Quellen wie Solarthermie. Saisonale Wärmespeicher ermöglichen die Synchronisierung sämtlicher regenerativer Wärmequellen mit dem tatsächlichen Wärmebedarf. (Nähere Ausführung im Bereich Energie)
Den aktuellen Gebäudebestand hin zur Klimaneutralität umzubauen, ist eine der größten Herausforderungen des Klimaschutzes, sowohl finanziell als auch in der praktischen Umsetzung. Auf der anderen Seite weist der Gebäudesektor ein vielfach nicht ausgeschöpftes Potenzial für die Energiewende, Klimawandelanpassung, Effizienzsteigerungen und Biodiversität auf. Die Studie des Wuppertal Instituts im Auftrag der Fridays for Future-Bewegung legt nahe, wie die Wärmeversorgung in Deutschland mit einer durchschnittlichen jährlichen Sanierungsrate von 4 % bis 2035 klimaneutral umgestaltet werden kann. Dafür ist politischer Wille erforderlich, der die Probleme bei der Wurzel packt und umsetzt. Denn eine umfassende Transformation des Gebäudesektors ist zwingend nötig, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Generell ist bei Baumaßnahmen zu beachten: Klimagerechtes Bauen bedeutet, dass Architektur vor Einsatz von Technik steht. Architektonische Lösungen zum Kühlen, Wärmen oder Isolieren der Gebäude müssen bevorzugt werden. Neubauten und Sanierung sind bei der Baugenehmigungsvergabe auch einer klimagerechten Wertung zu unterziehen. Punkte wie CO2-Bilanz des Baumaterials, Energieversorgung und eventuell Energiespeicherung, Speichern und Wiederverwertung von Regen- und Brauchwasser sind im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Regionale Baustoffe sollen bevorzugt werden. Baustoffe und ihr Einsatz müssen weitgehendst sortenrein und auch bei Abriss, Rückbau oder Umbaumaßnahmen leicht voneinander zu trennen sein. Baustoffe sollen so im Bau eingesetzt werden, dass sie auch bei einem Abriss einer Wiederverwertung zugeführt werden können (Kreislaufwirtschaft).
Alle Neubauten müssen eine Ökobilanz von mindestens Netto-Null aufweisen. Der über den gesamten Lebenszyklus verursachte CO2-Ausstoß muss demzufolge durch die BauvorhabenträgerBauvorhabenträger mit ökologischen Maßnahmen auf dem Grundstück kompensiert werden. Als Grundlage für diese notwendige Maßnahme wird eine Ökobilanz erstellt. Ein Punktesystem erfasst ganzheitlich die bei der Materialherstellung, den Bauprozessen, dem Gebäudebetrieb und bei dem Rückbau sowie den Verwertungsmaßnahmen entstehenden CO2-Äquivalente. Mithilfe der Ökobilanz wird der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes abgebildet. Die Verwendung eigener, erneuerbarer Energieträger und der Einbau erneuerbarer Baustoffe, die bei einem späteren Rückbau der Verwertung zugeführt werden können, wird konsequent gefördert (Konsistenz). Um eine Nullbilanz im Gebäudebetrieb zu erreichen, müssen die BauvorhabenträgerBauvorhabenträger den Energiebedarf minimieren (Effizienz) und konsequent mit eigenen, erneuerbaren Energien decken. Zudem wird der Anreiz geschaffen, ein Gebäude möglichst bedarfsgerecht und somit kompakt zu errichten (Suffizienz). Mit der Bilanzierung wird sichergestellt, dass klimaschädliches Handeln auf das notwendige Minimum reduziert wird und Eingriffe, die zu CO2-Emissionen führen, auf dem Grundstück ausgeglichen werden. Kann keine Netto-Null-Bilanz erzielt werden und sind Kompensationsmaßnahmen auf dem Grundstück technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, so muss eine einmalige Kompensationszahlung entrichtet werden. Die Kosten pro CO2-Äquivalent sind gesetzlich so festzulegen, dass eine nachhaltige Bauweise die BauvorhabenträgerBauvorhabenträger im Regelfall ökonomisch deutlich besser stellt. Die durch die Kompensationszahlung generierten Einnahmen sind zweckgebunden an landeseigene CO2-Kompensationsmaßnahmen und werden diesen zugeführt. Um eine Messbarkeit und Quantifizierbarkeit der im Gebäude verbauten Baustoffe sowie des voraussichtlichen Energieverbrauchs sicherzustellen, sind alle Baugenehmigungen digital mit einer Bauwerksdatenmodellierung bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Mit der Digitalisierung der Baugenehmigungen kann neben der Berechnung der Ökobilanz auch die Archivierung, Bearbeitung und Prüfung aller Anträge effizienter und schneller umgesetzt werden.
Für alle Neubauten wird eine Solarpflicht eingeführt. Wird über eine Ökobilanzierung des geplanten Gebäudes eine Klimaneutralität auch ohne die Installation von Solaranlagen nachgewiesen, so kann eine Befreiung von der Pflicht erteilt werden. Die Maßnahme dient vor allem als Übergang zur umfassenden Einführung des digitalen Bauantrags mit der daran geknüpften Ökobilanzierung. Für eine Solarpflicht gilt es, ein geeignetes Finanzierungstool zu entwickeln für den Fall, dass der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.
Die Pflicht zum Errichten von PKW-Stellplätzen in den Landesbauordnungen wird außer Kraft gesetzt. Damit entfallen die Zahlungen für nicht errichtete Stellplätze. Um nachhaltige Mobilität zu fördern, werden stattdessen nachhaltige Mobilitätsangebote (Fahrrad-Stellplätze, ÖPNV-Angebote, Electro-car-sharing) an den Neubau gebunden.
Für einen Teil der Bestandsgebäude sollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden. Wird Eigentum an einem Gebäude erworben, so ist auch hier für alle baulichen Maßnahmen sowie für den Gebäudebetrieb die Klimaneutralität sicherzustellen. Die Vorschriften entsprechend der Ökobilanzierung finden so für alle Aus- und Umbauten im Bestand Anwendung. Zudem ist ein Sanierungsfahrplan zu erstellen, in dem über einen festzulegenden Zeitraum energetische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aufgelistet sind. Bei der Förderung von Sanierung der Bestandsimmobilien muss dringend nachgesteuert werden und es müssen weitere Anreize geschaffen werden. Generell muss der Bestandsumbau den Neubau überwiegen. Hierzu muss die Bestandssanierung stärker als bisher gefördert werden.
Mit dem Ziel, einen klimaneutralen landeseigenen Gebäudebestand bis 2026 zu schaffen, werden die landeseigenen Liegenschaften mit einem Anteil von mindestens 20 % jährlich energetisch saniert. Hierbei werden geeignete Dach- und Fassadenflächen mit Solarmodulen versehen. Zudem werden alle Liegenschaften umgehend auf Ökostrom umgestellt. Es kann wahlweise Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden. Beide Technologien erfüllen gleichermaßen die Solarpflicht. Es soll eine Sonderprämie bei der Installation von Solar plus integriertem Gründach gezahlt werden. Eine weitere Sonderprämie soll bei einer Kopplung von PV mit einer Wärmepumpe gezahlt werden, um lokal den direkt genutzten Anteil des Solarstroms zu erhöhen. Die positiven Ergebnisse aus dem Sanierungsumbau werden an die Öffentlichkeit getragen und vor Ort sichtbar gemacht. Kommunen werden bei der energetischen Sanierung ihrer eigenen Liegenschaften sowohl finanziell als auch organisatorisch durch das Landes- und Bundesförderprogrammen unterstützt.
Generell bei öffentlichen Bauvorhaben sollten folgende Punkte beachtet werden:
Alle öffentlichen Ausschreibungen müssen einen zu erarbeitenden Kriterienkatalog zur Klimaneutralität erfüllen. Vergabe nach Sozialen und Ökologischen Kriterien
Gerade der städtische Raum entwickelt ein eigenes Mikroklima. Aufgrund der Klimakrise ist mit einer zunehmenden Hitze und Stauhitze im städtischen Raum zu rechnen. Eine Umgestaltung des städischen Raums unter den sich verändernden klimatischen Verhältnissen ist daher dringend notwendig. Dahingehend ist im Bezug auf eine klimagerechte Stadtplanung eine Entsiegelung des Stadtraums und das Schaffen von Grünflächen notwendig. Die durch Verschattung und Entsiegelung geschaffenen Verdunstungsflächen tragen zu einer Abkühlung des Stadtraums bei und schaffen eine Stadt mit lebenswerten Außenräumen.
Aufgrund zunehmender Wetterextreme wie Starkregen und langanhaltenden Hitzewellen muss auch die Stadtplanung darauf reagieren. Um Starkregenereignissen zu begegnen, sind voluminöse Rückhaltebecken zu schaffen, welche große Mengen an Wasser auffangen können. Die Rückhaltebecken dienen gleichzeitig als Wasser-Zisternen, welche das Wasser speichern und für lange Hitzephasen zurückhalten. Grünflächen sollen mit Bäumen nachverdichtet werden. Parkanlagen mit großen Rasenflächen stellen in Hitzesommern keine Qualität dar und beschleunigen die Verdunstung. Durch Nachpflanzungen von Bäumen auf diesen Flächen wird Kühlung erreicht und die Verdunstung verringert.
Eine autoarme Stadt ist Grundlage einer klimagerechten Stadt. Die durch den Wegfall des Individualverkehrs frei werdenden Flächen werden dringend gebraucht. Diese Flächen müssen zum größten Teil wieder entsiegelt werden. (Genaueres zur Verkehrspolitik: siehe Themenabschnitt "Verkehr") Die Entsiegelung der Flächen des Personen Individual Verkehrs (PIV), wie Parkplätze und Teile der Verkehrsflächen, führt zu einer Hitzereduzierung im städtischen Raum. Die wegfallenden Asphaltflächen können nicht mehr Hitze speichern und als entsiegelte Fläche durch Verdunstung zur Kühlung beitragen. Eine Begrünung der entsiegelten Flächen vor allem mit Bäumen ist notwendig, um durch Verschattung Kühle auch im Straßenraum zu erzeugen. Bauprojekte und neue Bauvorhaben müssen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit auf Flächenverbrauch und der Alternative durch Umnutzung überprüft werden. Aufstockungsmöglichkeiten von Bestandsgebäuden im städtischen Raum sind zu überprüfen und Neubauten mit Flächenversiegelung vorzuziehen. Umnutzung von Bestandsgebäuden und Flächen muss bevorzugt werden und in den Kosten günstiger werden als ein Neubau.
Ein großes Potential, Flächenversiegelung durch immer weiter wachsende Baugebiete zu vermeiden, besteht in der besseren Nutzung des Gebäudebestands. Dafür sollte es den Menschen erleichtert werden, ihre Wohnung der aktuellen Lebenssituation anzupassen. Insbesondere sollten für ältere Menschen attraktive Möglichkeiten geschaffen werden, aus einer größeren Wohnung bzw. aus einem Haus in eine kleinere, barrierefreie Wohnung umzuziehen. Für Wohnungseigentümer sollten die Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) beim Verkauf und Ankauf von selbstgenutzten Wohnungen reduziert werden. Die Gemeinden bieten eine Wohnungsbörse an, bei der beispielsweise junge Familien und ältere Ehepaare oder Alleinstehende ihre Wohnungen tauschen können, damit die Familien mehr Platz bekommen und die älteren Menschen nicht mehr benötigten Wohnraum (beispielsweise frühere Kinderzimmer) abgeben können.
Aus unserer Sicht ist die soziale und ökonomische Komponente im Bereich Wohnen nicht zu vernachlässigen.